Der Erziehungsauftrag der staatlichen Schulen fördere auch den Erwerb sozialer Kompetenzen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Die Spätaussiedlerfamilie gehört einer Gemeinde von «Evangeliums-Christen Baptisten» an. Die Eltern wollten mit ihrer Klage ihre zwölfjährige Tochter von der Schulpflicht befreien lassen. Die Familie hatte sich dabei auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit berufen. Weiterhin abgelehnt hat das Verwaltungsgericht den parallel gestellten Antrag der Baptisten auf Genehmigung einer von der Baptisten-Gemeinde gegründeten «christlichen Grund- und Hauptschule» in Windischenbach. Die Lehrer der Schule hätten keine ausreichenden fachlichen Fähigkeiten, so das Gericht. Umgesetzt wird die Schulpflicht in den Schulgesetzen der Bundesländer. Auf die Schulverweigerer aus religiösen Gründen reagieren sie unterschiedlich: Die Maßnahmen reichen von still schweigender Duldung bis zu Bußgeldern und Erzwingungshaft für die Eltern. In Einzelfällen bringt die Polizei die Kinder zwangsweise zur Schule. Befürworter des Hausunterrichts wie das christliche Heimschulwerk «Philadelphia Schule» in Siegen fordern statt einer Schulpflicht eine Bildungspflicht. Sie verweisen darauf, dass in fast jedem Land Europas sowie in Russland und in den USA Hausunterricht unter verschiedenen Auflagen erlaubt ist.
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